Entwurf des Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetzes enthält richtige Schritte
(ots) - Zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit
vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Arzneimittelversorgung erklärt der Präsident der ABDA -
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., Friedemann
Schmidt:
"Der Entwurf des AM-VSG setzt aus Sicht der Apothekerschaft an
zwei wichtigen Punkten der Arzneimittelversorgung richtige
Steuerungsimpulse: Zum einen wird die Versorgung mit individuellen
Rezepturarzneimitteln gestärkt, indem eine Abgabe- und
Beratungsgebühr analog zu der bei Fertigarzneimitteln eingeführt wird
und die Arbeitspreise für die Herstellung der Rezepturen erhöht
werden. Zum zweiten löst der Gesetzgeber eine lang bestehende
Bringschuld ein, indem er die seit über vierzig Jahren unveränderte
Entschädigung für den Zusatzaufwand der Apotheken beim Umgang mit
Betäubungsmitteln substanziell anhebt und auf weitere
dokumentationspflichtige Arzneimittel ausdehnt. Rezepturarzneimittel
und Betäubungsmittel bilden wichtige Pfeiler der hochwertigen
Arzneimittelversorgung in Deutschland. Beide kommen jedes Jahr
millionenfach zum Einsatz. Die Versorgung an diesen Punkten durch
eine angepasste Apothekenvergütung zu sichern ist
gesundheitspolitisch klug."
Ansprechpartner:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.07.2016 - 15:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1383631
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 47 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Entwurf des Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetzes enthält richtige Schritte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).