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Open-House-Rabattverträge behindern Biosimilars

ID: 1320211


(ots) -
Nach Infliximab hat jüngst mit Etanercept ein zweiter biosimilarer
Antikörper die Zulassung in Europa erhalten. Biosimilars könnten also
in absehbarer Zeit Preiswettbewerb auslösen. Erste Krankenkassen
haben aber, sogar noch vor dem Markteintritt des
Etanercept-Biosimilars, Open-House-Verträge mit dem Erstanbieter
abgeschlossen, obgleich sich diese in der Versorgungspraxis als
Bremse für Biosimilars erweisen. Eine Reihe weiterer Kassen haben
entsprechende Ausschreibungen bekanntgegeben.

Dabei klingt der Begriff Open-House-Vertrag an sich ersteinmal
recht sympathisch. Aber: Diese Rabattverträge, bei denen
Krankenkassen einen fixen Rabattsatz für alle Vertragspartner
definieren, schalten den Wettbewerb de facto aus. Alle Anbieter
können sich am Open-House-Vertrag beteiligen, wenn sie den gleichen
Rabattsatz auf ihren jeweiligen Listenpreis gewähren. In der Folge
gelten alle Präparate unter Vertrag als "wirtschaftlich". Vorteile
gibt es also nur für die Kasse, die kurzfristig spart, und für den
Hersteller des teuren Erstanbieterpräparats. Dieser kann sich für
einen relativ geringen Rabattsatz das Label "wirtschaftlich"
erkaufen. Die Hersteller der Biosimilars, deren Preis ohnehin spürbar
unter dem rabattierten Erstanbieterpräparat liegt, müssen sich
dennoch am Vertrag beteiligen, wenn sie nicht als "unwirtschaftlich"
gelten wollen.

"Bei den Open-House-Verträgen haben Anbieter von Biosimilars
nichts zu gewinnen. Beteiligt sich der Hersteller nicht, gilt sein
Präparat aber paradoxerweise als unwirtschaftlich, obgleich es einen
spürbaren Preisvorteil hat. Beteiligt er sich, hat er dennoch keinen
für den Arzt in der Praxissoftware erkennbaren Preisvorteil mehr,
obwohl das Präparat de facto deutlich günstiger ist. Wir sehen darin
ein Vertragskonstrukt, das einen nachhaltigen Wettbewerb ausbremst",




so Dr. Andreas Eberhorn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Pro
Biosimilars.

Open-House-Verträge haben somit direkten Einfluss auf das
Verschreibungsverhalten der Ärzte und damit auch auf den
Versorgungsanteil der Biosimilars. Kassen mit Open-House-Vertrag
weisen zum Teil deutlich unterdurchschnittliche Versorgungsanteile
auf (vgl. Grafik).

"Setzt sich dieses Modell durch, nimmt es den Anbietern von
Biosimilars jeden Anreiz, mit einem deutlichen Preisabstand in den
Markt einzutreten. Denn der tatsächliche Preisvorteil des Biosimilars
ist in Open-House-Verträgen völlig irrelevant. Es gilt, solche
langfristigen Effekte im Blick zu haben und nicht ausschließlich auf
kurzfristige Einspareffekte zu setzen", so Eberhorn weiter.

http://ots.de/7EnGs

Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der
Biosimilarunternehmen in Deutschland. Sie steht allen Unternehmen
offen, die Biosimilars entwickeln, herstellen und für die Versorgung
bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach des Pro
Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang der
Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire
und nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.



Pressekontakt:
Inga Draeger, Managerin Biosimilars, Tel.: (030) 81 61 60 9-60,
draeger(at)probiosimilars.de / www.probiosimilars.de /
http://twitter.com/probiosimilars


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Datum: 12.02.2016 - 10:43 Uhr
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