InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Beitragsbemessungsgrenzen 2016: Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende

ID: 1276118

ARAG Experten zur aktuellen Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen

(LifePR) - Zum 1. Januar werden wie jedes Jahr die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Ein Routine-Vorgang mit finanziellen Folgen. Nicht für alle ? aber für alle, deren Einkommen deutlich über dem Durchschnitt liegt. Die Mehrbelastung fängt laut ARAG Experten bei rund 4.240 Euro brutto im Monat an.
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Wer mehr verdient, muss mehr Sozialabgaben zahlen ? bis sein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze erreicht. Für das über diese Grenze hinausgehende Gehalt werden keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Die Festlegung dieser Bemessungsgrenzen erfolgt Jahr für Jahr automatisch auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen. Die dazu notwendige"Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016" wurde am 14. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen und muss nun noch vom Budnesrat bestätigt werden. Damit die Sozialkassen an steigenden Einkommen beteiligt werden, steigen auch die Bemessungsgrenzen regelmäßig. Bei fixen Bemessungsgrenzen würden immer mehr Besserverdiener mit ihrem Gehalt aus der Beitragspflicht herauswachsen: Ihre Sozialbeiträge würden trotz steigendem Einkommen stagnieren. Anteilig würden die Lasten also vermehrt auf die Schultern der Normalverdiener abgeladen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind nicht einheitlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Grenze derzeit im Westen bei 6.050 Euro und steigt für 2016 um 150 Euro auf 6.200 Euro Monatseinkommen. Im Osten liegt die Bemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wegen der niedrigeren Löhne etwas niedriger. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze bundesweit um 112,50 Euro auf 4237,50 Euro für 2016. Die geplanten Anhebungen folgen der durchschnittlichen Entwicklung der Einkommen.
Die Anhebung trifft nur "Besserverdienende"
Wer zu den "Besserverdienenden" gehört, ist nicht klar definiert. Wessen Gehalt aber über den bisherigen Grenzbeträgen liegt, muss mit steigenden Sozialabgaben rechnen. Normalverdiener bleiben davon nach Einschätzung der ARAG Experten unberührt.




Wie wirkt sich die Anhebung bei Ihnen aus?
Ein Beschäftigter mit einem Gehalt von 6.200 Euro brutto muss derzeit etwa 565,68 Euro monatlich in die Rentenversicherung einzahlen (sein Arbeitgeber den gleichen Betrag). Steigt die Bemessungsgrenze um die besagten 150 Euro im Monat und bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung unverändert bei 18,7 Prozent, werden dem Betroffenen wie seinem Arbeitgeber für die Rente jeweils rund 14 Euro im Monat mehr als bisher abgezogen.
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.10.2015 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1276118
Anzahl Zeichen: 2924

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Beitragsbemessungsgrenzen 2016: Höhere Sozialabgaben für Besserverdienende"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.206
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 120


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.