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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Datenschutz-Urteil des EuGH

ID: 1272039


(ots) - Das Urteil aus Luxemburg ist ein Meilenstein für
den Datenschutz, das jedoch nichts bringt. Denn die Kritik der
EU-Richter geht keineswegs an die Adresse derer, die persönliche
Informationen sammeln, sie sortieren, speichern, daraus gezielte
Werbung machen oder sie sonst wie weiterverkaufen. Die Juristen des
EuGH haben sich auf jene Sicherheitslücken eingeschossen, durch die
US-amerikanische Fahndungsbehörden an der Daten-Sammelwut von
Facebook, Google, Amazon und Co. genüsslich teilhaben. Dass dies auf
der Grundlage amerikanischer Gesetze geschieht und somit dort legal
ist, mag schon sein. Doch es geht um die persönlichen Angaben
europäischer Bürger - und hierzulande verstößt solcher Umgang mit
den Daten gegen das 20 Jahre alte EU-Schutzabkommen. Doch NSA und
andere sind nicht die einzigen, die vom höchsten europäischen Gericht
eine schallende Ohrfeige verpasst bekamen. Ebenfalls gemeint sind die
Europäische Kommission, die von den Sicherheitslücken wusste, sogar
das entsprechende Safe-Harbor-Projekt kündigen wollte, aber ebenso
wenig tat, wie der für Facebook zuständige Beauftragte für
Datenschutz. Praktisch alle zuständigen Stellen, die eigentlich für
einen sicheren Umgang mit personenbezogenen Angaben geschaffen
wurden, haben versagt. Es ist unbegreiflich, warum weite Teile der EU
diesen Richterspruch als Sieg feiern. Dazu besteht kein Anlass - wohl
aber für eine gründliche Überprüfung all der Instanzen, deren Aufgabe
es ist, die Privatsphäre zu behüten. Vor diesem Hintergrund wird sich
am Internet, wie es ist, wenig ändern, weil das Urteil lediglich den
Umgang mit den Informationen durch Unberechtigte betrifft. Oder um es
noch anders zu sagen: Was die Nachrichtendienste mit privaten Daten
anstellen, kommt staatlich legitimiertem Hacken gleich. Das kann und
darf sich die EU nicht gefallen lassen, wenn sie nun daran geht, die




Datenschutz-Grundverordnung neu zu fassen. Natürlich brauchen nicht
nur die Bürger, die sich im Datennetz bewegen, die dort einkaufen,
bestellen und Angebote nutzen, Sicherheit, sondern auch die
Unternehmen, denen derzeit jede Klarheit darüber fehlt, wie weit sie
gewonnene Nutzerangaben weiter verarbeiten dürfen. Die
Safe-Harbor-Liste war kein schlechter Versuch, eine rechtliche
Grauzone so zu regeln, dass Anbieter und Nutzer eine einigermaßen
verlässliche Grundlage für ihre Zusammenarbeit hatten. Die Schwächen
müsste man ausbügeln, aber genau das erscheint kaum möglich. Weil es
aus europäischer Sicht bedeuten würde, den amerikanischen
Nachrichtendiensten ihr Handwerk zu legen. Europa kann nicht
hoffen, dass die USA ihre Gesetze korrigieren. Aber die USA werden
ebenso wenig erwarten dürfen, dass Europa seine Bürger gläsern machen
lässt.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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Datum: 06.10.2015 - 21:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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