Vorsicht Betrunkene
(LifePR) - Anlässlich des Oktoberfestes zeigt das Münchner Amtsgericht viel Verständnis für angetrunkene Wiesn-Besucher. Gemäß einem Urteil des bayerischen Gerichts müssen Kraftfahrer ihre Fahrweise nämlich an betrunkene Fußgänger anpassen, berichten ARAG Experten. Zu entscheiden hatten die nachsichtigen Richter einen Fall, in dem eine Motorradfahrerin während des Oktoberfestes einen Betrunkenen angefahren hatte, der bei Rot über die Ampel gelaufen war. Der Bikerin wurde eine Mitschuld zugesprochen. Sie habe während des Festes mit derartigen Vorfällen rechnen müssen, so die Richter (AG München, Az.: 331 C 22085/07).
Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 11.09.2015 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1241236
Anzahl Zeichen: 801
Kontakt-Informationen:
Stadt:
seldorf
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 317 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Vorsicht Betrunkene"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).