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Warten aufs Gepäck!

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ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zum Montrealer Übereinkommen

(LifePR) - Der Düsseldorfer Flughafen hat mitten in der Hauptreisezeit hunderte Reisende ohne Gepäck in den Urlaub geschickt. Ursache war ein zweieinhalbstündiger Ausfall der Gepäckanlage, bestätigte ein Flughafensprecher den Vorfall. Aber auch bei normalem Flugverkehr bleiben immer mal wieder Gepäckstücke auf der Strecke. Für den Fall der Fälle gibt es aber zum Glück das Montrealer Übereinkommen, beruhigt der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.
Herr Klingelhöfer, was regelt das Montrealer Übereinkommen?
RA Tobias Klingelhöfer: Es heißt in der Amtssprache "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" und regelt unter anderem alles rund um verspätetes und verloren gegangenes Gepäck bei internationalen Flügen.
Was kann ein Fluggast tun, wenn sein Gepäck verloren geht?
RA Tobias Klingelhöfer: Verspätet sich der Koffer, darf der Passagier - bis das Gepäck wieder auftaucht - notwendige Dinge für den Aufenthalt kaufen. Dies können z.B. Kleider und Pflegemittel sein, die sich ansonsten im Koffer befinden. Es darf aber nur das gekauft werden, was auch wirklich benötigt wird und keinesfalls mehr wert sein, als der Gepäckinhalt. Bei Vorlage entsprechender Quittungen ist die Fluggesellschaft zur Erstattung verpflichtet, wobei es eine Höchstgrenze von ca. 1.200 Euro gibt.
Wer haftet, wenn der Koffer verschwindet?
RA Tobias Klingelhöfer: Ist das Gepäck verloren oder beschädigt, haftet die Fluggesellschaft - allerdings ebenfalls nur bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.200 Euro. Wollen die Reisenden bei einem etwaigen Verlust mehr Geld, so sollten sie den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben - in diesen Fällen fällt jedoch eine Extragebühr an. Einige Fluggesellschaften raten daher, die Wertgegenstände mit ins Handgepäck zu nehmen.
Wie kann man sich denn schützen?
RA Tobias Klingelhöfer: In jedem Fall gilt, dass die Reisenden so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft den Verlust bzw. die Beschädigung anzeigen müssen. Da der Verlust von Gepäck meistens auf einen Fehler des Boden- oder Flugpersonals oder Diebstahl zurückzuführen ist, kann man sich kaum dagegen schützen. Experten raten darum oft dazu, auf teure Designer-Koffer zu verzichten. Diebe wittern darin größere Beute als in unauffälligen preiswerten Gepäckstücken.




Schrecken abschließbare Koffer denn Langfinger ab?
RA Tobias Klingelhöfer: Die Schutzwirkung von abschließbarem Gepäck ist begrenzt. Koffer abzuschließen ist besonders bei Auslandsreisen wenig hilfreich, denn der Zoll ist berechtigt, das Gepäck zu öffnen. USA-Reisenden hilft da allerdings ein TSA-Schloss. Damit ist der Koffer abgeschlossen, die amerikanischen Sicherheitsbehörden haben aber einen Generalschlüssel zur Gepäckprüfung.
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http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/freizeit-und-reise

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Datum: 17.08.2015 - 10:10 Uhr
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