InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gebühren für gescheiterten Kontoeinzug oft zu hoch

ID: 1240928

(LifePR) - Wenn es mal finanziell hakt und das Konto tief im Soll steckt, geht der Ärger oft erst richtig los. Viele Unternehmen fordern für nicht gezahlte Rechnungen und rückgängig gemachte Überweisungsvorgänge Gebühren von den schon klammen Kunden. Manchmal sind die erhobenen Gebühren aber viel zu hoch, so ARAG Experten. In einem aktuellen Fall verlangte ein Unternehmen, das unter anderem ein Reiseportal betreibt, in den Geschäftsbedingungen bis zu 50 Euro von Kunden, die unberechtigt eine Zahlung zurückhalten oder rückgängig machen. Die Gebühr sollte fällig werden, wenn beispielsweise der Einzug vom Konto scheitert, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hat oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmt. Auch bei einem unberechtigten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte die Gebühr als überzogen und intransparent kritisiert. Dem schlossen sich die zuständigen Richter nun an und entschieden, dass ein Unternehmen keine Gebühr von bis zu 50 Euro verlangen darf, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen. Das Gericht erklärte die Pauschale für unzulässig, weil sie den zu erwartenden Schaden des Unternehmens übersteigt. Im Verfahren hatte das Unternehmen eingeräumt, dass die angeblich anfallenden Bankgebühren oder Kosten für andere Zahlungsdienstleister selbst im teuersten Fall keine 50 Euro betragen (LG Leipzig, Az.: 8 O 2084/14).



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.08.2015 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1240928
Anzahl Zeichen: 1526

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 445 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gebühren für gescheiterten Kontoeinzug oft zu hoch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 103


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.