Länder wollen Ersatzausweise ins Melderegister aufnehmen
Länder wollen Ersatzausweise ins Melderegister aufnehmen
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Der Bundesrat hat am 6. März 2015 den Gesetzentwurf beraten, mit dem die Bundesregierung Ersatzausweise für Terrorverdächtige einführen will. In seiner Stellungnahme bittet er um Prüfung, ob es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, dass das Ersatzpapier die sonst üblichen Service-Funktionen eines elektronischen Identitätsnachweises nicht enthält. Zudem möchte er auch die Daten der Ersatz-Personalausweise im Melderegister speichern lassen. Dies sei bisher rechtlich nicht zulässig, aufgrund der regelmäßigen Melderegisterabfragen durch Sicherheitsbehörden aber notwendig.
Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung verhindern, dass gewaltbereite Dschihadisten in Krisengebiete ausreisen, um dort an Kampfhandlungen teilzunehmen. Verdächtige erhalten einen Ersatzausweis, der nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt. Nach bisherigem Recht ist es lediglich möglich, den Reisepass zu entziehen. Der Personalausweis reicht in vielen Fällen als Reisedokument jedoch aus.
Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme der Bundesregierung zu, die hierzu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend bringt sie das Vorhaben in den Deutschen Bundestag ein.
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Datum: 06.03.2015 - 16:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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