InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

EPM hält Urteil gegen Ohrlochstechen in Solinger Apotheke für "nicht zeitgemäß" / "Schallende Ohrfeige" im Hinblick auf Fachkompetenz der Apotheker und PTA

ID: 1182201

(ots) - Das Landgericht Wuppertal hat im Fall einer
Solinger Apotheke entschieden, dass das Stechen von Ohrlöchern keine
apothekenübliche Dienstleistung darstelle und eine einstweilige
Verfügung gegen die Inhaberinnen erlassen. Die Werbung der Apotheke
für das Ohrlochstechen sei unlauter und dürfe daher nicht mehr
praktiziert werden. Das Urteil hat keine allgemeine Geltung, sondern
wirkt nur gegen die verurteilten Apothekerinnen.

Der Verband EPM, der die Interessen von Ohrlochstech-Spezialisten
vertritt und Verbraucher über hygienisches Ohrlochstechen informiert,
reagierte auf das Urteil mit Enttäuschung und Unverständnis. "In
einer Zeit, in der in Deutschland ein schleichendes Apotheken-Sterben
beklagt wird, zielt ein solches Urteil am Wohl der Verbraucher und
der Apotheker vorbei: Verbraucher fragen gezielt nach Apotheken, die
Ohrlochstechen anbieten, weil sie dort gesundheitliche Fachkompetenz
vermuten. Und Apotheken müssen wirtschaftlich arbeiten dürfen, um
langfristig überleben zu können. Daher halten wir das Urteil für
nicht zeitgemäß," erklärt Ingo Reiners, Repräsentant des EPM in
Deutschland, unter Berufung auf Informationen der Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA), nach denen die Zahl der Apotheken
in Deutschland Ende 2014 mit 20.441 auf dem niedrigsten Stand seit
1992 lag.

Selbstverständlich gehe es nicht darum, aus Apotheken einen
"Bauchladen" zu machen, so Reiners, sondern darum, eine
Dienstleistung mit Systemen anzubieten, die mögliche
Gesundheitsrisiken u.a. durch den Einsatz steriler Einmalkartuschen
minimieren. Der EPM bedauert, dass diese Argumentation vom Gericht
als irrelevant abgewehrt und ein Gesundheitsbezug von medizinischen
Ohrsteckern gerade im Vergleich zu anderen als apothekenüblich
geltenden Produkten wie etwa dekorativer Kosmetik, also z.B.




Lidschatten oder Wimperntusche, nicht anerkannt wurde.

"Apotheker, die unternehmerisch denken und handeln, werden in
Deutschland bestraft," meint Reiners. "Dabei sind unsere Apotheken
doch keine reinen ''Medikamenten-Ausgabestellen'', sondern auch
Wirtschaftsunternehmen. In anderen Ländern, wie z.B. in England oder
Süd- und Osteuropa, gehört fachgerechtes Ohrlochstechen ganz
selbstverständlich zu den Dienstleistungen, die Verbraucher in ihrer
Apotheke erhalten."

Eine "schallende Ohrfeige" ist das Urteil laut EPM im Hinblick auf
die Fachkompetenz der Apotheker und PTA, heißt es doch darin, es sei
"nicht ersichtlich, warum Apotheker(-helfer/innen) in der Lage sein
sollten, das von den Antragsgegnerinnen als besonders geeignet
gepriesene ''Gesamtpaket'' besser zu handhaben als entsprechend
geschulte andere Personen, etwa Mitarbeiter von Juwelieren [...]."
Hierzu erklärt der Verband, zwar sei die Handhabung durch geschulte
Anwender aller Berufszweige vergleichbar, dennoch trage die
gesundheitliche Fachkenntnis von Apothekern und PTA dazu bei, dass
Verbraucher über gesundheitliche Risiken besonders gründlich
aufgeklärt und zur Pflege der neuen Ohrlöcher umfassend beraten
werden.

"Apotheker haben schon genug mit der Konkurrenz von reinen
Internet-Apotheken und Drogeriemärkten zu kämpfen. Mit dem Angebot
von Ohrlochstech-Dienstleistungen haben sie etwas gefunden, das nicht
ins Internet abwandern und das andere Umsatzeinbußen ausgleichen
kann. Es ist schon traurig, dass es gerade im Apothekerkreis viele
Neider gibt, die mehr Energie darauf verwenden, ihren Wettbewerbern
das Leben schwer zu machen, als selbst unternehmerisch zu handeln,"
so Reiners. Der EPM engagiert sich nach wie vor dafür, Apothekern
diesen Markt zu erschließen. "Der gesunde Menschenverstand sagt
einem, dass das erlaubt sein muss, weil es dem Wohl der Bevölkerung
dient," meint der Repräsentant des Verbandes.

Über den EPM:

The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM) ist der Verband der
Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen. Er repräsentiert
die Interessen der Verbraucher, Hersteller und Distributoren von
Ohrlochstechprodukten zu. Hauptziel des EPM ist, die Verwendung von
hygienischen Ohrlochstechprodukten in Europa zu fördern. Der Verband
berät und vertritt seine Mitglieder im Hinblick auf die politische
Lobbyarbeit und Gesetzgebung. Dem Gesetzgeber steht der EPM als
fachkompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Web:
http://epmeurope.org



Medienkontakt:
Ingo Reiners
Repräsentant für Deutschland
The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM)
Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen
Nordring 5
90542 Eckenhaid
Telefon: 0172 - 8323257
E-Mail: info(at)epmeurope.org


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Präsentation der neuen Mia and me-Version im Yumble Roermond Top 10 Events vom 09.03.2015 bis zum 15.03.2015
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.03.2015 - 16:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1182201
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Nürnberg


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"EPM hält Urteil gegen Ohrlochstechen in Solinger Apotheke für "nicht zeitgemäß" / "Schallende Ohrfeige" im Hinblick auf Fachkompetenz der Apotheker und PTA"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM) - Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstec (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM) - Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstec



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 161


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.