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Lautstarke Lebensretter: Was Sieüber Rauchmelder wissen sollten (FOTO)

ID: 1178984


(ots) -
- Jedes Jahr sterben in Deutschland 600 Menschen bei Bränden, 70
Prozent von ihnen im Schlaf. (1)
- In 13 von 16 Bundesländern sind Rauchmelder Pflicht.
- Eine Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung deckt mögliche
Brandschäden ab.

Wer schläft, der sieht, hört und riecht nichts. Bricht
währenddessen ein Brand in der Wohnung aus, können sich giftige
Rauchgase unbemerkt ausbreiten. Werden sie eingeatmet, kann das
binnen Sekunden zu Bewusstlosigkeit und im Extremfall zum Tod führen.
Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Rauchmelder mittlerweile in fast
allen Bundesländern Pflicht. Bernd Kaiser, Versicherungsexperte von
CosmosDirekt, erklärt, was zu beachten ist.

Rauchmelderpflicht?

Außer in Sachsen, Berlin und Brandenburg besteht in allen
Bundesländern eine gesetzliche Rauchmelder-Pflicht. Da die
Brandschutzregularien jedoch nicht bundesweit einheitlich sind und
nach der Einführungspflicht in der Regel eine individuelle
Übergangsfrist besteht, sollten sich Mieter und Vermieter in den
jeweiligen Landesbauordnungen informieren. Die Regelungen gelten,
außer im Saarland, nicht nur für Neu- und Umbauten - auch alle
bestehenden Wohnungen müssen ausgestattet sein.

Welche Anforderungen gelten für Rauchmelder?

Rauchmelder müssen der europäischen Produktnorm entsprechen und
DIN-zertifiziert sein (erkennbar am CE-Zeichen). Zudem sollten sie
neben dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) möglichst das Siegel eines
Prüfungsinstituts tragen - z.B. TÜV Nord, VdS oder das neue
Prüfzeichen Q.

Wie werden Rauchmelder installiert?

Im Idealfall an der Deckenmitte in jedem Raum. In Küche und Bad
sind meist Hitzemelder ausreichend. Der Rauchmelder darf nicht
versteckt, überklebt oder beschmutzt werden, damit der Rauch ihn




ungehindert erreichen kann.

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?

Vermieter bzw. Eigentümer einer Wohnung müssen sich im Regelfall
um Anschaffung und Montage kümmern. Mit einer Ausnahme: In
Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter - von der Schlüsselübergabe bis
zum Auszug aus der Wohnung - zugleich auch Besitzer. Weil es sich
beim Einbau des Rauchmelders um eine Modernisierungsmaßnahme handelt,
darf die Kaltmiete vom Vermieter grundsätzlich um 11 Prozent der
entstandenen Kosten erhöht werden. Meist sind die Aufwendungen jedoch
so gering, dass der Vermieter die Kosten allein trägt.

Wer kommt im Ernstfall für einen Brandschaden auf?

Um trotz Rauchmelder auf Nummer sicher zu gehen, sollten
Verbraucher sich auch gegen mögliche Schäden absichern. "Eine
Hausratversicherung deckt kleine wie große Brandschäden ab. Wird das
Hab und Gut durch Feuer beschädigt, kommt sie zu Hilfe", sagt Bernd
Kaiser. Denn durch die Hausratversicherung sind Einrichtungs- und
Gebrauchsgegenstände abgesichert. Haus- und Wohnungsbesitzer sollten
darüber hinaus eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie kann vor
dem finanziellen Ruin schützen.

(1) GDV e.V. (http://www.gdv.de/ueber-uns/aktivitaten/initiativen)

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/presse



Pressekontakt:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel(at)cosmosdirekt.de

Daniel Große
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-8261
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: daniel.grosse(at)cosmosdirekt.de


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Datum: 27.02.2015 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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