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Tipp zur Reiserücktrittsversicherung

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Urlaub buchen ohne Risiko dank Reiserücktrittsversicherung

(IINews) - Jetzt sind sie wieder da: Die aktuellen Reiseangebote für den Sommer, herausgegeben von den zahlreichen Reiseveranstaltern, die wieder mit tollen Rabattaktionen locken. Insbesondere für Familien lohnt sich der Frühbucherrabatt. Doch gerade da eine derartig nun recht günstig zu buchende Reise erst in einigen Monaten angetreten wird, lohnt es sich eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Denn was ist, wenn die Reise nicht angetreten werden kann, da man erkrankt ist oder ein anderes Ereignis wie eine Schwangerschaft die Reise unmöglich macht.

Versicherungen immer vergleichen

Der Gang über die allseits beliebten Buchungsportale und die Webseiten von Fluglinien sind nicht zu empfehlen, um eine derartige Versicherung abzuschließen. Die Beiträge für diese Versicherungen sind überhöht. Hinzu kommt, dass die Versicherer, welche hinter den Angeboten auf den Buchungsportalen stecken, in der Regel nicht am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnehmen. Zudem haben die Verbraucher, wenn sie sich über die regulären Vergleichsportale wie http://www.testsieger-reiseruecktrittsversicherung.de gehend eine Versicherung suchen, die Möglichkeit zu entscheiden, ob er eine Versicherung für eine einzelne Reise wählt oder einen Jahresvertrag. Soviel vorab: Der Jahresvertrag lohnt sich nur für Verbraucher, die jährlich mehrmals verreisen und diese jeweils immer längere Zeit im Voraus buchen.

Gefahr wird oft überschätzt

Viele Verbraucher sind aber immer noch zu blauäuig was die Gefahr von hohen Stornogebühren angeht. Die meisten sind sich bei der Buchung ihrer Reise zu Beginn des Jahres sicher, dass sie diese auch einige Monate später sicher antreten können. Dabei kann ein einziger Tag zwischen dem Tag der Buchung der Reise und dem Reiseantritt schicksalshaft sein und all die Urlaubsträume zunichtemachen. Eine ausgebrochene Krankheit, eine damit verbundene Operation oder eine Risiko-Schwangerschaft oder ein Todesfall in der Familie sind Dinge, die schließlich eine gebuchte und schon bezahlte Reise unantretbar machen. Zu überlegen ist gerade in Zusammenhang mit der Gesundheit auch, ob auch eine Auslandsreise-Krankenversicherung mit abgeschlossen werden soll, wobei die Auslandsreise-Krankenversicherung eher eine Muss-Versicherung, die Versicherung für einen möglichen Reiserücktritt eher eine Kann-Versicherung ist.




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Bereitgestellt von Benutzer: Pieperly
Datum: 24.01.2015 - 15:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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