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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

ID: 1150751

Qualifikation: Sicherheitsfaktor erhöhen

(IINews) - Wer mit einem Lkw Personen befördert oder Güter transportiert, trägt eine immense Verantwortung. Sicherheit steht deshalb an vorderster Stelle. Um Fahrer gut auf den Straßenverkehr vorzubereiten, wurde das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) eingeführt. Es unterstützt dabei, Fahrer mit gewerblichem Hintergrund auszubilden und regelmäßig weiterzubilden. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt seit dem 01.09.2008 für Kraftfahrer im Personenverkehr und seit dem 01.09.2009 für Kraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr einschließlich Werkverkehr betreiben. Über die Grundqualifikation informiert Peters Intensivfahrschule aus Wesel.

Qualifikation: Sicherheitsfaktor erhöhen

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz verfolgt das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, indem die beruflichen Fähigkeiten der Fahrer verbessert werden. Dies geschieht über die Vermittlung von tätigkeitsbezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz gilt für alle Fahrer, die im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind und die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, C1E, CE, D1, D1E, D oder DE benötigen. Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz regelt das vorgeschriebene Mindestalter des Fahrers und die erforderlichen Qualifikationen. Mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz benötigt der Fahrer zum Führerschein eine Grundqualifikation mit anschließenden Weiterbildungen während der Ausübung des Fahrerberufes. Die einmal erworbene Grundqualifikation ist mit einer Fortbildung zu verlängern. Die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes sieht eine Weiterbildung von 35 Stunden a 60 Minuten innerhalb von 5 Jahren vor. Eine Wiederholung der Prüfung ist alle fünf Jahre abzulegen.


Für ausführliche Informationen zum Leistungsangebot steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.








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Datum: 16.12.2014 - 15:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Peter Schlißke
Stadt:

Wesel


Telefon: 02 81 - 2 06 80 77

Kategorie:

Führerschein & Zulassung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

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