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Schön/Weinberg: Elterngeld Plus bringt Eltern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Familienlebens

ID: 1050397

(ots) - Mütter können früher in den Beruf zurückkehren und
Väter haben mehr Zeit für die Familie

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat
den Referentenentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus in die
Ressortabstimmung gegeben. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:

Marcus Weinberg:

"Der Gesetzentwurf zur Einführung des Elterngeld Plus entspricht
dem familienpolitischen Leitbild der Union. Wir wollen Eltern kein
bestimmtes vermeintlich zeitgemäßes Lebensmodell überstülpen, sondern
wir wollen, dass Eltern eigenverantwortlich und eigenständig darüber
entscheiden können, wie sie ihr Leben mit Kindern und Familie
gestalten. Für diese Freiheit schaffen wir die geeigneten
Rahmenbedingungen in der Familienpolitik. Familien heute sind
vielfältig und genauso vielfältig müssen auch die familienpolitischen
Leistungen sein.

Wenn immer mehr Mütter sich wünschen, früher nach der Geburt eines
Kindes zumindest in Teilzeit in den Beruf zurückzukehren, und immer
mehr Väter mehr Zeit mit den Kindern verbringen wollen, dann muss
Politik reagieren."

Nadine Schön:

"Mit dem Elterngeld Plus berücksichtigt die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion die unterschiedlichen Zeit-Bedürfnisse der
Eltern und Familien in Deutschland. Wir geben Müttern und Vätern ein
neues Instrument an die Hand, das gerade für den Wiedereinstieg in
Teilzeit neue Möglichkeiten eröffnet: Entscheiden sich Mutter und
Vater, bald nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit erwerbstätig zu
sein und sich gemeinsam um ihr Kind zu kümmern, gehen - anders als
bisher - keine Elterngeldansprüche mehr verloren, sondern es können
sogar weitere Elterngeld Plus-Monate bezogen werden."





Hintergrund

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf das
Elterngeld Plus verständigt. Dabei soll das Elterngeld, das derzeit
höchstens 14 Monate gezahlt wird, für Teilzeitbeschäftigte gestreckt
und länger ausgezahlt werden können. Zudem ist ein
Partnerschaftsbonus vorgesehen, wenn beide Elternteile parallel 25
bis 30 Wochenstunden arbeiten. Väter und Mütter sollen danach zudem
die Elternzeit flexibler einteilen und zwei Jahre (statt bisher ein
Jahr) nach dem dritten bis zum achten Lebensjahr ihres Kindes
einreichen können.



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 24.04.2014 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft


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